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Mit einem Unternehmensprofil siehst du hier, ob Leistung, Region und Art zu dir passen.
Der Autobahnabschnitt A22 Liestal - Lausen wurde in den Jahren 1970 bis 1977 abschnittsweise in Betrieb genommen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses (NEB) wurde die ehemals kantonale Hochleistungsstrasse H22 per 1. Januar 2020 in das Nationalstrassennetz überführt. Seither liegen Betrieb und Unterhalt der A22 in der Zuständigkeit des Bundesamts für Strassen (ASTRA).
Nach über 50-jähriger Betriebsdauer weist der Autobahnabschnitt einen entsprechenden Erhaltungsbedarf auf. Gemäss heutigem Planungsstand ist vorgesehen, die A22 zwischen Liestal und Lausen voraussichtlich ab dem Jahr 2031 instand zu setzen. Lokal begrenzte Vorausmassnahmen (VoMa) sind nach aktuellem Kenntnisstand im Jahr 2028 vorgesehen.
Mit der vorgesehenen Instandsetzung sollen die Funktionstüchtigkeit sowie die Gebrauchstauglichkeit des Autobahnabschnitts für die kommenden 15 bis 20 Jahre sichergestellt werden.
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind die Leistungen Unterstützung I+K der Phase 33 Ausführungsprojekt / Planauflageverfahren (AP) bis und mit der Phase 53 Inbetriebnahme/Abschluss
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 15.10.2026 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im «Forum» beantwortet. Nach dem 06.10.2026 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Es findet keine Begehung statt.
Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
EK1
REFERENZ DER FIRMA / BIETERGEMEINSCHAFT
1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren I+K Mandats der Firma/Bietergemeinschaft (Mandatsgrösse > CHF 100'000).
EK2
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters aus dem Jahr 2025 mehr als das Doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt (gilt bei Bietergemeinschaften für alle Firmen zusammen).
Es ist von einem Jahresumsatz des Auftrags von CHF 60'000 auszugehen.
EK3
REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSON «MANDATSLEITER I+K Extern»
1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren I+K Mandats des Mandatsleiters (Mandatsgrösse > CHF 100‘000).
EK4
NACHWEIS VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSON «MANDATSLEITER I+K Extern» UND «STV, MANDATSLEITER I+K Extern»
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während den ersten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der aktuellen und geplanten Auslastung in den übrigen Projekten und für allfällige Führungsaufgaben.
EK5
NACHWEIS BEZÜGLICH SUBUNTERNEHMER
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden, inklusive detaillierter Auflistung der vorgesehenen Subunternehmer sowie ihres jeweiligen Leistungsanteils.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
ZK1 PREIS
30 %Preiskriterium
Bereinigte Angebotssumme.
ZK2 REFERENZ DER SCHLÜSSELPERSONEN
40 %
unterteilt in:
Qualifikation bezüglich der Anforderung im Projekt als Schlüsselpersonen gelten:
- Mandatsleiter I+K Extern; Gewichtung 25 %
- Mandatsleiter Stv. I+K Extern; Gewichtung 15 %
Jeweils 1 Referenzprojekt in gleicher Funktion oder Stellvertreterfunktion, mit Angabe des Zeitraums, der Baukosten, der ausgeführten Arbeiten bzw. Leistungen der Schlüsselperson sowie einer zur Auskunft ermächtigten Kontaktperson.
Bewertung: Berufserfahrung und Erfahrung der Schlüsselperson; Komplexität, Vergleichbarkeit und Kontext des Referenzprojekts; Funktion im Projekt; abgeschlossene Projektphasen; Baukosten des Gesamtprojekts; weitere projektspezifische Vorteile; Aus- und Weiterbildung.
ZK3 ANALYSE DER AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSVORSCHLAG
15 %
bestehend aus:
Aufgabenanalyse:
Stellungnahme zum Pflichtenheft (I+K Konzept) mit Analyse der Aufgabenstellung, der Problematik, vorschlagen von Lösungen. In der Analyse werden auch Angaben erwartet bezüglich Vertrautheit zum politischen Umfeld, zu den lokalen Medien und zu den örtlichen Gegebenheiten.
Vorgehensvorschlag:
Beschrieb des eigenen Vorgehens unter Einbezug der Projektorganisation und in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten.
Beschrieb des Vorgehens für Fotoaufnahmen, inkl. Angaben zu Referenzen für die Fotodokumentation von Bauarbeiten bei Infrastrukturprojekten. Aufzeigen der Schnittstellen innerhalb des Projekts und zu weiteren Projektbeteiligten.
ZK4 PRÄSENTATION
15 %
Jeder Anbieter soll in einer Präsentation von max. 15 min., welche durch die Schlüsselpersonen abgehalten werden, die Offerte erläutern. Die Präsentation soll auch Aufschluss zu persönlichen Eigenschaften der Schlüsselperson wie Kommunikationsfähigkeit, Auftreten, Vertrautheit zum politischen Umfeld, soziale Kompetenz, u. dgl. geben.
Die Präsentation wird nur mit Anbietern geführt, welche die Eignung erfüllen und nach der Evaluation der ZK1 bis 3 die Möglichkeit auf den Zuschlag haben.
Bei Anbietern, die keine Möglichkeit auf den Zuschlag haben, wird das ZK4 mit der Maximalnote 5 bewertet.
Die Präsentationen finden am 10.12.2026 zwischen 11:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr in der ASTRA-Filiale in Zofingen statt.
Die Anbieter bestätigen mit der Eingabe des Angebots ihre Verfügbarkeit in diesem Zeitfenster.
Die Terminkoordination erfolgt rund 5 Arbeitstage vor dem genannten Termin durch das ASTRA.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Keine.
45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php.
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Die Techdata AG in CH-8050 Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, sowie mit dieser juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Keine.
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Per Post oder Abgabe vor Ort
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3Brühlstrasse 34800 ZofingenQuelle: simap-Angaben
Besonderer Einreichungsweg
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen» anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. «Bedarfsstelle»).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am unten erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
Quelle: simap-Angaben
1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren I+K Mandats der Firma/Bietergemeinschaft (Mandatsgrösse > CHF 100'000).
Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters aus dem Jahr 2025 mehr als das Doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt (gilt bei Bietergemeinschaften für alle Firmen zusammen).
Es ist von einem Jahresumsatz des Auftrags von CHF 60'000 auszugehen.
1 Referenz über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren I+K Mandats des Mandatsleiters (Mandatsgrösse > CHF 100‘000).
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während den ersten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der aktuellen und geplanten Auslastung in den übrigen Projekten und für allfällige Führungsaufgaben.
Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden, inklusive detaillierter Auflistung der vorgesehenen Subunternehmer sowie ihres jeweiligen Leistungsanteils.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.