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Management Summary der Ausschreibung
Die Schweizerische Südostbahn AG hat in den Jahren 2019-2025 13 FLIRT3 und 30 Traverso Fahrzeuge in Betrieb genommen. Die FRONTKUPPLUNGEN der Flirt3 und Traverso sind alle ca. 8 Jahre einer umfassenden Revision zu unterziehen Somit wird die Revision der FRONTKUPPLUNGEN fällig.
Ausschreibungsgegenstand
Die Fahrzeuge vom Typ FLIRT3 und Traverso der SOB werden in den nächsten Jahren der vom Hersteller vorgegebenen Revision unterzogen.
Die bestehenden Eigenschaften der FRONTKUPPLUNGEN bleiben bestehen und müssen übernommen werden.
Siehe Ausschreibungsbedingungen 4.3 Fragen der Anbieterin
Siehe Ausschreibungsbedingungen 4.5.4
Siehe Ausschreibungsbedingungen 4.6
Siehe Ausschreibungsbedingungen 7 Umfang des Angebots
Siehe Ausschreibungsbedingungen 4.5
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Siehe Ausschreibungsbedingungen
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsbedingungen
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsbedingungen
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
Per Post oder Abgabe vor Ort
Schweizerische Südostbahn AGSascha BachmannStationsstrasse 52a8833 SamstagernQuelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.