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Die SZU erneuert auf ihrem Netz der S-Bahnlinien S4 und S10 alle Kundeninformationselemente. Dabei handelt es sich um Anzeigemonitore unterschiedlicher Art, die den Fahrgästen alle relevanten Informationen zum Betrieb sowie zu den örtlichen Gegebenheiten anzeigen. Zusätzlich werden für sehbeeinträchtigte Fahrgäste akustische Kundeninformationselemente in Verbindung mit Leitliniensystemen umgesetzt, um seheingeschränkten Reisenden die Nutzung der S-Bahn zu erleichtern.
Für diese Vorhaben sind diverse bauliche Arbeiten erforderlich. Die vorliegende Submission umfasst die Baumeisterarbeiten (Tiefbau) der baulichen Massnahmen an 13 Bahnhöfen und Haltestellen der SZU (in den Submissionsdokumenten aufgeführt).
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Baustelleninstallation
- Abbruch und Rückbauarbeiten bestehender Anlagen
- Fundationsarbeiten
- Betonarbeiten
- Belagsarbeiten
- Natursteinarbeiten
- Stahlbau- und Metallarbeiten
- Malerarbeiten
- Fertigstellungs- und Nebenarbeiten
Die Arbeiten erfolgen teilweise in Nachtsperrungen.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über simap.ch
Quelle: simap-Angaben
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Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.