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Die Stadt Zürich plant, das Klimaforum weiterzuführen. Jährlich sind zwei Themenreihen geplant. Für die fachliche Begleitung der Anlässe, in Absprache mit der Stadtverwaltung, wird externe Unterstützung benötigt mit folgenden Schwerpunkten:
Vorausgesetzt wird tiefes Fachwissen in den Bereichen:
Die Eventorganisation und die Kommunikation wird durch die Stadtverwaltung wahrgenommen.
Klimaforum: Vom Dialog zu Lösungen im Klimaschutz | Stadt Zürich
Bitte bevorzugten Termine unter Kriterium 1.9 angeben
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Zusätzliche Leistungen, die über den Grundauftrag hinausgehen, können beauftragt werden. Eine Vertragsverlängerung um maximal 1 Jahr ist möglich.
TEXFY-Hinweis: Eigene Einordnung, keine Angabe der QuelleProdukte, Anlagen, Mengen, technische Spezifikationen und Ausschlüsse sind keine strukturierten Felder der Publikation. TEXFY wertet den Freitext dazu nicht aus: im Originaltext und in den Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, nur die mindestens drei vor der Bewertung der Anbieterpräsentation bestbewerteten Angebote weiter zu prüfen (gemäss Art. 40 Abs. 2 IVöB).
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Zuschlagskriterien stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Digital über externe Plattform
Quelle: simap-Angaben
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Eignungskriterien und ihre Nachweise stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Laut Quelle in den Unterlagen: Inhalt nur in den AusschreibungsunterlagenDie Teilnahmebedingungen stehen in den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit deren Eröffnung durch Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.